Seaside Resort

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Unsere Resort AGBs

So haben alle Gäste einen schönen Aufenthalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mölter Vergnügungsbetriebe e.K. für das Seaside Übernachtungs- und Erlebnisresort (Stand: 09/2022)

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Bungalows zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Resorts (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende
Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Bungalows sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Resorts, wobei § 540
Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Resort zustande. Dem
Resort steht es frei, die Bungalowbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Resort und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Resort gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Resort eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Resort verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Resorts beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Bungalows bereit zu halten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der
Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug
nimmt.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Bungalowüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Resorts zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Resorts an Dritte. Die vereinbarten
Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und etwa anfallende Kurtaxe ein.

3. Das Resort kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung
der Anzahl der gebuchten Bungalows, der Leistung des Resorts oder der Aufenthaltsdauer des Kunden
davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Bungalows und/oder für die sonstigen Leistungen
des Resorts erhöht.

4. Rechnungen des Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Das Resort kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom
Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Resort bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft das Resort
lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird vom Resort im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine
Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.

6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Resort berechtigt,
auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Das Resort ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und
künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Resorts aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält
sich das Resort das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der
vereinbarte Preis entsprechend.

11. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische
Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des
zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

12. Bei Banküberweisungen ist vom Kunden die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit
dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können vom Resort
nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine
Eingangsbestätigung der Zahlung wird vom Resort nicht an den Kunden verschickt, weshalb von
Kundenseite als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind. Bei kurzfristigen
Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen 1 bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per
Banküberweisung nicht mehr möglich.

IV. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Resorts
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Resort geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Resorts. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung
der Verpflichtung des Resorts zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden,
wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Resort und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Resorts auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Resort ausübt,
sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV. Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Bungalows hat das Resort die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Bungalows sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Bungalows nicht anderweitig vermietet, so kann das Resort die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Resorts pauschalieren. Der Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen
mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Resorts
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück
zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Bungalows vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Resorts auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III. Nr. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Resort gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Resort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Resort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurück zu treten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Bungalow unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person
des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthalts, gebucht werden;
– das Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Resortleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Resorts in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Resorts zuzurechnen
ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Resorts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Bungalowbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Bungalows.

2. Gebuchte Bungalows stehen dem Kunden ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Bungalows dem Resort spätestens 10:30 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Resort aufgrund der verspäteten Räumung des Bungalows für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Resort kein oder ein wesentlich niedriger
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Resorts
1. Das Resort haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Resort die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Resorts beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Resorts beruhen. Einer Pflichtverletzung des Resorts
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Resorts auftreten, wird das Resort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Freizeitanlagen, Geräte und
Fahrzeuge muss der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen.

2. Für eingebrachte Sachen wird dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB gehaftet.
Die Haftung des Resorts ist ausgeschlossen, wenn der Bungalow oder die Behältnisse, in denen der Gast
Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Kunden werden gebeten, Wertgegenstände im
Zimmersafe zu hinterlegen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Resortparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Resortgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Resort nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend.

4. Soweit das Resort Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für den
Kunden beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Dieser haftet für die pflegliche
Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Resort von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der jeweiligen Einrichtungen frei.

VIII. Besondere Hinweise
1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu innerhalb des Resorts stattfindenden Veranstaltungen nicht
mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen
Fällen wird eine Servicegebühr berechnet.

2. Vom Kunden geschaltete Zeitungsanzeigen, welche eine vom Kunden beabsichtigte Veranstaltung
innerhalb des Resorts betreffen, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen
innerhalb des Resorts sowie vergleichbare Maßnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Resorts. Liegt diese nicht vor und werden durch die jeweilige Zeitungsanzeige bzw.
Maßnahme die Interessen des Resorts wesentlich beeinträchtigt, so hat das Resort das Recht, die
Veranstaltung abzusagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung des
Kunden notwendig geworden sind, können dem Kunden der Veranstaltung belastet werden. Das Resort
braucht gegenüber dem Kunden die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen.
Es genügt der begründete Anlass zur Anordnung der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen.

3. Um Beschädigungen der Anlage vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder
sonstigen Gegenständen vorher mit dem Resort abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür,
dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfall
kann das Resort die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.

IX. Schlussbestimmungen
1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

2. Eintrittskarten werden im Resort ausnahmslos nur an Übernachtungsgäste ausgegeben.
Begleitpersonen (Verwandte, Großeltern etc.) und Tagesbesuchern steht der Haupteingang des FreizeitLand Geiselwind zur Verfügung.

3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Resortaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Resorts.5. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Resorts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §
38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Resorts

6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Version dieser AGB in anderen Sprachen als Deutsch dienen nur Übersetzungszwecken. Bei Auslegungsproblemen, sprachlich bedingten Diskrepanzen oder inhaltlichen Widersprüchen zwischen
der ausländischen und deutschen Fassung, ist die deutsche Fassung dieser AGB alleine maßgeblich

Damit wir Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten können, möchten wir Sie bitten, diese Regelungen über das Miteinander in unserem Resort auch an Ihre Mitreisenden zu überreichen. Unsere Mitarbeiter sind hinsichtlich der Einhaltung unserer Hausordnung unseren Gästen gegenüber diesbezüglich weisungsberechtigt. Wir bitten Sie dies zur
Kenntnis zu nehmen und unbedingt zu beachten.
Es wird ein faires und respektvolles Miteinander zwischen Gästen, Bewohnern, Mitarbeitern und Nachbarn erwartet. Gäste haben sich so zu verhalten, dass
andere Gäste und Nachbarn nicht gestört werden.

1. Nachtruhe
Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr bitten wir Sie, Nachtruhe zu respektieren und andere Gäste nicht zu stören. Personen, die gegen die Hausruhe
verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt verweigert werden und ggf. ein Hausverbot ausgesprochen werden.

2. Rauchverbot
In allen Bungalows sowie in allen öffentlichen Bereichen der Anlage besteht Rauchverbot. Bitte begeben Sie sich zum Rauchen in die Außenbereiche.
Sollten Sie das Rauchverbot missachten, behalten wir uns vor, bei jedem Verstoß den Preis für eine Übernachtung, für den Mietausfall, als auch für
eine Sonderreinigung auf Ihre Rechnung zu buchen.

3. Besucher
Das Empfangen von Gästen und Besuchern im öffentlichen Resortbereich und den Bungalows ist gestattet. Das Übernachten von Nicht-gebuchten
Personen ist untersagt.

4. Flucht- und Rettungswege
Der Flucht- und Rettungsplan befindet sich, im Kleiderschrank des Bungalows. Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten und
dürfen nicht blockiert werden.

5. Haustiere
Das mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

6. Parken
Während des Aufenthalts in unserem Resort stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Auf dem Hotelgelände gilt die StVO.

7. Speisen, Getränke
Das Entwenden von Speisen aus dem Restaurant, bspw. beim Frühstück oder von Buffets ist untersagt!

8. Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den
Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich zu begleichen, sofern keine andere Regelung mit dem Resort getroffen wurde.
Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

9. Wertsachen, Gepäck, Sicherheit
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können. Das Resort übernimmt bei Verlust
von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe oder sonstigen
eingebrachten Gegenständen obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.

10. Kündigung durch das Hotel
Das Resort ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Bungalows) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines
Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Resorts schadet, im Verdacht steht
Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Mitarbeiter, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere
wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften der AGB oder der Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der
Diebstahl von Resorteigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Resort. Dies gilt auch, wenn der Gast den Bungalow des Resorts zu
einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet.

11. Abreise
Die Hotelzimmer sind bis 10:30 Uhr am Abreisetag zu übergeben. Bei verspäteter Abreise wird dies in Rechnung gestellt.

12. Sonstiges
Grobe Verstöße gegen die Hausordnung, der AGB oder Weisungen durch das Resortpersonal führen zum Hausverweis, mit gleichzeitigem Erlöschen
etwaiger Schadenersatzansprüche gegen das Resort.

Unsere AGBs und Hausordnung als PDF

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